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„Anti-Angel-Gesetz“ – warum die Start-up-Szene in Aufruhr ist

Wie sich die „Start-up-Lobby“ gegen das geplante Gesetz in Stellung bringt

Der Name des Gesetzes klingt genau so sperrig, wie man es von Gesetzen kennt und erwartet. Vergangenen Mittwoch hat das Bundesfinanzministerium den Diskussionsentwurf eines „Gesetztes zur Reform der Investmentbesteuerung“ veröffentlicht. Eine ganze Branche läuft Sturm. Es wird befürchtet, dass es den Gründungswilligen massiv erschwert wird, sich durch Risikokapital von Business Angeln – immerhin eine der wesentlichen Einnahmequellen für Start-ups – zu finanzieren. Lassen Sie uns analysieren, was dran ist an den Vorwürfen. Berechtigte Sorge oder übertriebene Panikmache?

Was möchte das Gesetz?

Betrachten wir zunächst ganz nüchtern die Fakten, allerdings ohne die juristischen Ausdrucksweisen im Entwurf, denn die würden die Vielzahl der Leser (mich eingeschlossen) überfordern oder in die Irre führen.

Im Wesentlich dreht sich der Gesetzentwurf um kartellrechtliche Belange. Das Gesetz soll Übernahmen und Fusionen in Deutschland kontrollieren und so eine Monopolbildung im Sinne von Facebook, Google und Co. verhindern. Auch hierüber kann man diskutieren, aber im Kern dürfte diese Forderung sicherlich auf breite Zustimmung treffen.

So weit, so gut. Aber das ist nicht alles. Bisher gilt in Deutschland die steuerliche Befreiung von Veräußerungsgewinnen. Der jetzige Gesetzesentwurf geht jedoch in eine andere Richtung.

Was bedeutet das Gesetz für Start-ups?

Sollte das Gesetz wirklich wie im Entwurf von unseren Politikern beschlossen werden, hätte das weitreichende Auswirkungen für die Gründerszene in Deutschland. Nach Auskunft des Deutschen Startup Monitors 2014, haben mehr als ein Drittel der Start-ups privates Risikokapitals von sogenannten Business Angels erhalten. Damit avanciert diese Finanzierungsform zu einem der wichtigsten Bausteine in der Gründungsfinanzierung. Aber mit dem neuen Gesetz plant die Regierung die Abschaffung der Steuerbefreiung von Veräußerungsgewinnen. Die Sorge in der Szene: welcher Business Angel wird jetzt noch das Risiko eingehen, Start-ups in der Frühphase zu finanzieren, wenn auch der letzte steuerliche Vorteil flöten geht.

Die Bundesregierung kann die Aufregung nicht verstehen, denn im Gegenzug zum Wegfall der Steuerfreiheit ist extra für Risikokapitalgeber eine Steuerermäßigung geplant. Der Bundesverband Deutsche Startups e. V. nenn diese Steuererleichterung allerdings „unbrauchbar, bürokratisch und intransparent“.

Der Vorsitze des Bundesverbandes, Florian Nöll, erklärt auf der Homepage des Vereins Folgendes:

„Die Bundesregierung betont bei jeder Gelegenheit, dass sie die Finanzierungsbedingungen für Startups nicht verschlechtern wird. Mit dem Gesetzesentwurf bricht sie dieses Versprechen und entzieht unseren Gründerinnen und Gründern massiv dringend benötigtes Kapital. Die Einbeziehung des komplizierten EU-Beihilferechts bei der Frage der Steuerermäßigung sorgt für Intransparenz und Bürokratie bei den Investoren. Zudem wird Erfolg durch das neue Gesetz betraft. Gelingt einem finanzierten Startups beispielsweise ein Börsengang, erhält der Business Angel die Steuerermäßigung nicht. Dadurch werden wir noch weniger Business-Angel-Investments haben als jetzt.“

Nichts wird so heiß gegessen…

Laut dem Referentenentwurf soll das Gesetz zum 01. Januar 2018 in Kraft treten. Bis dahin fließt noch viel Wasser die Elbe runter bzw. viele Gigabyte durch die Drähte. Fakt ist, dass Deutschland gründerfreundlicher werden muss, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Und das wird nicht gelingen, wenn man den Venture Capital Unternehmen steuerrechtliche Vorteile streicht und diese im Gegenzug keine Start-ups mehr finanzieren. Lasst uns gemeinsam hoffen, dass die Bundesregierung nicht den Ast abschneidet, auf dem sie sitzt.

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Über Micha

Michael Noetzelmann ist gelernter Diplom-Verwaltungswirt, Projektleiter, Entrepreneur, Freigeist und Autor. Besonders wichtig sind ihm liberale Denkansätze und die breitgefächerten Themenbereiche Erfolg und Freiheit,

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